Durch die gesetzlichen Vergütungen vom Staat durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist es nahezu unerlässlich
beim Neubau oder bei bestehenden Anlagen auf den Einsatz von erneuerbaren
Energien zu verzichten. Mit der Verwendung von Rohstoffen, wie Pellets und Hackschnitzel zur Erwärmung, Wärmepumpen oder die Nutzung von Solarthermie gibt es interessante Möglichkeiten zur
umweltbewussten Wärmeerzeugung für ihr zu Hause.
Die Förderung der BAFA für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer VOR Umsetzung der Maßnahme zu beantragen. Für die Antragsstellung wird ein
Kostenvoranschlag für das Bauvorhaben benötigt.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei den Formalitäten. Mit einer Vollmacht können wir eine entsprechende Leistung der BAFA für Sie
beantragen
Weitere Informationen über die Antragsstellung finden Sie HIER.
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35%
der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein
Heizungs- bzw. Kühlsystem in
Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
Hier sind weitere Informationen zu Förderungsmöglichkeiten der BAFA und der KfW:
BAFA
- Heizen mit erneuerbaren Energien
BAFA - Antrag
BAFA -
Vollmacht
KfW - Förderung Neubau Privatperson
KfW- Förderung bestehende
Immobilie
BRÖTJE Klimapaket 2020
Bei weiteren Fragen zum Thema Förderprprogramme können Sie uns jederzeit kontaktieren.